Die Handballer packen es wieder an: Die Inzidenz im Ostallgäu lag wieder unter 1000, es darf wieder trainiert werden. Die Freude bei der SG Biessenhofen-Marktoberdorf ist groß. Welche Regeln derzeit gelten
Der Spielbetrieb ist auf allen Ebenen bis zum 9. Januar unterbrochen: Diese Entscheidung des Bayerischen Handball-Verbandes (BHV) traf nicht nur die SG Biessenhofen-Marktoberdorf, sondern alle Vereine auf Landesebene.
Zuvor schien es, als würden die Gegner in der Landesliga der Damen weiterspielen dürfen und nur die SG erst mal pausieren müssen, bis sich die Lage im Hotspot Ostallgäu wieder beruhigt. Nachdem nun im Ostallgäu die Inzidenz wieder fünf Tage unter 1000 lag, steigt bei den Handballerinnen die Vorfreude auf die Fortsetzung des gemeinsamen Trainingsalltags bei der SG Biessenhofen- Marktoberdorf.
Dass sich der BHV für diesen Schritt entschieden hat, liegt daran, dass er keine Möglichkeit sieht, einen strukturierten, von Chancengleichheit im Wettbewerb getragenen und allen Vereinen zumutbaren Spielbetrieb zu gewährleisten.
Des Weiteren heißt es im offiziellen Schreiben: Ungeachtet der Spielunterbrechung empfiehlt der BHV seinen Vereinen, soweit möglich, weiterhin ein Trainingsangebot zu machen.
Training mit 2G-Plus-Regel
Unter Einhaltung der 2G-Plus-Regelung, beziehungsweise speziell im Jugendbereich unter der Berücksichtigung der geltenden Ausnahmen von 2G+ für Schülerinnen und Schüler, ist die Durchführung des Trainingsbetriebes in Landkreisen mit Inzidenzen unter 1000 weiterhin, möglich. Der BHV legt den Vereinen nahe, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen -gerade im Hinblick auf die geplante Fortführung des Spielbetriebes im Januar 2022.
Das gilt nun für den Breitensport im Allgäu
- 2G-plus-Regel: Derzeit gilt für Sportveranstaltungen die 2G-plus Regel für Aktive wie für Zuschauerin nen und Zuschauer. Das bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest brauchen. Für Zuschauer gilt die FFP2-Maskenpflicht. Sportveranstaltungen dürlen nur noch bei einer Auslastung von maximal 25 Prozent der möglichen Besucherzahlen stattfinden.
- Ausnahme: Kinder unter zwölf Jahren sind von der 2G-Regel nicht betroffen. Ungeimpfte Zwölf- bis 17-Jährige, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, bleibt der Zutritt zu 2G-Bereichen übergangsweise bis Ende Dezember für sportliche Aktivitäten erlaubt.
- Hotspots: In Landkreisen mit einer lnzidenz über 1000 gilt sofort ein regionaler Lockdown. Das bedeutet, dass sämtliche Sportstätten geschlossen sind und Sportveranstaltungen ausfallen. Aktuelle Zahlen: Kaufbeuren: 747,8, Kempten: 619,4, Oberallgäu:759,4, Ostallgäu: 946,4, Unterallgäu: 901,7.
- Ausnahme: Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb von Berufssportlern sowie Leistungssportlern der Bundes und Landeskader sowie der Schulsport sind von der Hotspot-Regelung ausgenommen. Zuschauer sind allerdings ausgeschlossen.
- Dauer: Die verschärften Regelungen der 15. Bayerische lnfektionsschutzmaßnahmen-Vverordnung gelten vorerst bis 15. Dezember.