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BLSV übernimmt Sportversicherung für Flüchtlinge

Vereine haben keine zusätzlichen Kostenintegration durch sport
 
Die Flüchtlingswelle betrifft immer mehr Regionen. Auch den organisierten Sport in Bayern stellt diese Entwicklung vor neue Herausforderungen. Viele Vereine bieten bereits spezielle Sportangebote für Flüchtlinge und Asylbewerber an. 
 
„Vor allem für Kinder und Jugendliche ist es eine schwierige Situation“, so Günther Lommer, Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV). „Sport und Bewegung können für oft traumatisierte Menschen letztlich nur eine kleine Abwechslung bieten, dennoch ist das Engagement unserer Vereine nicht hoch genug einzuschätzen.“
 
Damit durch dieses Engagement nicht auch noch zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Vereine zukommen, übernimmt der BLSV die kompletten Kosten für eine pauschale Sportversicherung aller Flüchtlinge und Asylbewerber, die an Angeboten der BLSV-Mitgliedsvereine teilnehmen.  
 
Die Versicherung ist gültig für alle BLSV-Mitgliedsvereine. Abgedeckt sind Unfall- und Haftpflichtschäden im Rahmen der aktuellen Sportversicherung, die der BLSV für seine Vereine mit der ARAG abgeschlossen hat. Wichtigstes Gebot ist dabei die unbürokratische Abwicklung. „Die teilnehmenden Personen müssen dem BLSV nicht gemeldet werden. Die Flüchtlinge und Asylbewerber benötigen keinen Mitgliedsstatus für diese Versicherung. Die Vereine sollen nicht mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand belastet werden“, so BLSV-Präsident Günther Lommer.
 
Sollten die Flüchtlinge und Asylbewerber allerdings länger im Verein bleiben und am Spiel- oder Mannschaftsbetrieb teilnehmen, müssen sie als Mitglieder gemeldet werden. Sonst könnte für sie keine Startberechtigung oder ein Spielerpass beantragt werden. Über diese Anmeldung

sind sie dann ohnehin in der standardmäßigen Sportversicherung des BLSV versorgt.

Was ist zu tun? Die Vereinsberatung des BLSV hat die meistgestellten Fragen zum Thema ,,Sport mit Flüchtlingen und Asylbewerbern" zusammengefasst:

BLSV-Versicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber

Mit dieser Versicherung können Flüchtlinge und Asylbewerber in den bayerischen Sportvereinen am Vereinsangebot teilnehmen.

Die Vereine haben eine kostenfreie Absicherung im Schadensfall. Die Versicherung ist gültig für alle BLSV-Mitgliedsvereine. Abgedeckt sind Unfall- und Haftpflichtschäden laut den Bedingungen der aktuellen ARAG-Sportversicherung.

Die am Vereinsangebot teilnehmenden Personen müssen dem BLSV nicht gemeldet werden. Die Flüchtlinge und Asylbewerber benötigen keinen Mitgliedsstatus für diese Versicherung.

Bei Fragen zur Versicherung melden Sie sich bitte unter folgender Telefonnummer oder per E-Mail bei der ARAG:

Telefon (089) 157 02-381

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Minderjährige

Minderjährige Schutzsuchende, die ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen sind, werden vom örtlich zuständigen Jugendamt in 0bhut genommen.

Vom Gericht wird ein Vormund bestellt. Weitere Fragen hierzu richten Sie bitte an die entsprechenden örtlichen Behörden.

Medizinische Versorgung

Grundsätzlich nehmen Asylbewerber am allgemeinen medizinischen Angebot teil, es besteht

das Recht zur freien Arztwahl.  Gemäß §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt eine Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen bzw. wenn diese zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. Die Abrechnung erfolgt über Krankenscheine, ausgegeben von den örtlichen Trägern. lm Falle einer akuten und schwerwiegenden Sportverletzung wäre demnach die ärztliche Versorgung sicher gestellt.

Mitgliedschaft im Verein

Ausschlaggebend für die Regelungen der Mitgliedschaft ist die jeweilige Satzung des Vereins.

Möchten Sie als Verein Möglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbewerber schaffen, in lhrem Verein Mitglied zu werden, müssen Sie dies in der Satzung festschreiben. Vor allem für das Mitwirken im Wettbewerbsbetrieb der bayerischen Fachsportverbände ist eine Mitgliedschaft im BLSV Voraussetzung. 0hne den Nachweis der Mitgliedschaft erhalten die Flüchtlinge und Asylbewerber keinen Spielerpass oder ähnliches. Ansonsten gel[en in der Regel die Bedingungen der Fachverbände für die Erteilung der Spielerlaubnis.

Wer gibt Auskunft?

Bei Fragen steht lhnen gerne die Vereinsberatung des BLSV unter folgender Telefonnummer

oder per E-Mail zur Verfügung:

(089) 15702-400 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

lm Bereich des Vereinsservice auf der 0nlineseite ,,www.blsv.de" finden Sie weitere lnformationen zum Thema.

 

Auf der 0nlineseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,,www.bamf.de" finden Sie viele weitere lnformationen zum Thema.

Unter anderem die Broschüre ,,Ablauf des deutschen Asylverfahrens". Den Bürgerservice des BAMF erreichen Sie von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter folgender Telefonnummer: (0911 ) 9436390