Der § 72 a des Sozialgesetzbuches VIII sieht einen erhöhten Schutzauftrag von Trägern von Jugendorganisationen (dazu gehört auch der TSV Marktoberdorf) vor. Unter Anderem müssen alle Personen, die im Bereich der Jugendarbeit eingesetzt werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Natürlich stellen uns auch wir dieser Verantwortung. Wir haben bereits damit begonnen, von allen Jugendbetreuern erweiterte Führungszeugnisse anzufordern.
Dazu hat sich der Vereinsvorstand intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Unsere Jugendleiterin Katinka Rosskopf hat im April 2015 bei einem Workshop im Landratsamt Ostallgäu teilgenommen und konnte daraus wichtige Erkenntnisse mitnehmen.