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Neu: Schülerregelung für über 14-jährige entfristet! Hallensport ab 10.01.2022 - für geboosterte entfällt die 2G-Plus-Regel

Hallo Zusammen!

Alles Gute Euch im Neuen Jahr und bleibts G'sund!

Für den Hallensport ab 10.01. gibt es die Neuigkeit, dass für geboosterte Sportler die 2G-Plus-Regel entfällt, d.h. geboosterte müssen keinen zusätzlichen Test nachweisen!

Für allen anderen gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel, d.h. der Zugang ist nur für Personen möglich, die geimpft sind, als genesen gelten und zusätzlich einen Testnachweis vorlegen können!  

Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde

- PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde

- „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. bei einem Übungsleiter), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Am 11.01. hat die Staatsregierung glücklicherweise beschlossen, dass die Schülerregelung für über 14 bis 18jährige verlängert wird:
Die 2G-Ausnahmeregel für ungeimpfte, aber in der Schule getestete Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren wird entfristet. Sie dürfen dauerhaft in die Gastronomie und in Hotels sowie Sport treiben und musizieren, wenn dort für alle Erwachsenen die 2G-Regel gilt.
Die Ausnahmeregelung, dass Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen sind, sofern sie in der Schule regelmäßig getestet werden, wäre ja 12.01. ausgelaufen. Kinder bis 14 waren sowieso von der 2G- und 2G-Plus Regel ausgenommen.
Es dürfen also weiterhin Kinder und Jugendliche bis 18 am Sport teilnehmen (ohne zusätzlichen Test).

Eine Änderung bzgl. „Geboosterten“ gilt ab morgen 13.01.: Um im Gleichklang mit der Regelung auf Bundesebene zu sein: Bisher mussten 14 Tage nach der Auffrischungsimpfung vergangen sein, um als „geboostert“ zu gelten.
Ab dem 13.01. gilt, dass für „Geboosterte“ die Testpflicht bei 2 G+ Angeboten direkt ab dem ersten Tag nach der Auffrischungsimpfung entfällt.

Jetzt wird es wieder kompliziert! Was gilt für "Genesene"?

  • Geimpft-geimpft-genesen
    Neu ist in Bayern auch: Wer nach zweifacher Impfung von einer Corona-Infektion genesen ist, wird ab Mittwoch den Geboosterten gleichgestellt. Auch diese Gruppe braucht bei 2G plus keinen negativen Testnachweis.
  • Genesen-geimpft-geimpft
    Ungeimpfte Genesene brauchen für die "Grundimmunisierung" weiterhin eine Impf-Dosis - mindestens drei Monate nach der Erkrankung. Frühestens nach weiteren drei Monaten können sie eine zweite Spritze als Auffrischungsimpfung erhalten. Auch sie gelten in Bayern dann sofort als geboostert.
  • Geimpft-genesen-geimpft
    Ob auch Menschen, die nach einer Erstimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht und danach eine zweite Impf-Dosis erhalten haben, den Geboosterten gleichgesetzt werden, ist noch unklar. Die Antwort des Gesundheitsministeriums dazu steht noch aus, aber Staatskanzleichef Herrmann sagte, dass "in der gesamten Logik im Grunde eine Infektion einer Impfung" gleichgestellt werde.
    Damit dürften auch geimpft-genesen-geimpfte als geboostert gelten.

Für Sport im Freien gilt weiterhin 2 G (also ohne zusätzliche Testpflicht).

Wie verhält es sich mit der Maskenpflicht während der Sportausübung?

In Bezug auf die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und die Sportausübung gilt weiterhin, dass während der Sportausübung keine Maskenpflicht besteht. Auf dem Weg in die Sporthalle, zu den Toiletten, in den Umkleiden gilt FFP2-Maske (Kinder bis 6 Jahre benötigen keine Maske, Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) tragen.

Die aktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV findet Ihr hier:

https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2022/01/Handlungsempfehlungen.pdf