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Neue Lockerungen ab 17.02.22 - 3-G im Sport!

Corona 3 GDas Bayerische Kabinett hat, nachdem letzte Woche bereits die Zuschauerkapazitäten ausgeweitet und Stehplätze in den Sportstätten wieder zugelassen wurden, weitere Lockerungen für den Sport beschlossen: So gilt für die aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung) ab 17.02.2022 3-G statt wie bisher 2-G-plus. Das bedeutet, dass zum eigenen Sporttreiben auch der Nachweis eines negativen Tests ausreicht, eine entscheidende Lockerung!

Auch den Zugang für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen hat die Staatsregierung erleichtert – statt 2Gplus gilt nun 2G (geimpft und/oder genesen, die zusätzliche Testvoraussetzung entfällt somit).

Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, gilt, dass sie künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang haben. Für erwachsene Schülerinnen und Schüler gilt die 3-G-Regel.