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Neue Lockerungen ab 17.02.22 - 3-G im Sport!

Corona 3 GDas Bayerische Kabinett hat, nachdem letzte Woche bereits die Zuschauerkapazitäten ausgeweitet und Stehplätze in den Sportstätten wieder zugelassen wurden, weitere Lockerungen für den Sport beschlossen: So gilt für die aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung) ab 17.02.2022 3-G statt wie bisher 2-G-plus. Das bedeutet, dass zum eigenen Sporttreiben auch der Nachweis eines negativen Tests ausreicht, eine entscheidende Lockerung!

Auch den Zugang für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen hat die Staatsregierung erleichtert – statt 2Gplus gilt nun 2G (geimpft und/oder genesen, die zusätzliche Testvoraussetzung entfällt somit).

Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, gilt, dass sie künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang haben. Für erwachsene Schülerinnen und Schüler gilt die 3-G-Regel.

 

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Neues Sportangebot: Parkour für Jungs und Mädchen ab 11-13

Damit die Kinder und Jugendlichen wieder mehr Gelegenheit zum Auspowern haben, gibt es ein neues Sportangebot ab 3. Februar:

Parkour-Turnen für Jungs und Mädchen ab 11 bis 13 Jahre

Parkour beim TSV MarktoberdorfParkour ist eine Sportart im Bayerischen Turnverband und Ziel ist es, sich möglichst effizient, nur mit den Fähigkeiten des eigenen Körpers fortzubewegen und Hindernisse, die im Wege stehen, fließend zu überwinden. Bewegungsfluss und kontrolle stehen dabei im Vordergrund und schulen sowohl Koordination, Sprungkraft und Balancegefühl!
Das Training bringt Spaß an der Bewegung und ist nicht wettkampforientiert. Im Hindernisturnen werden Geräteparcours aufgebaut und Grundformen der Bewegung wie Kriechen, Gehen, Laufen, Balancieren, Schwingen, Springen/Hüpfen, Steigen, Klettern, Ziehen, Schieben etc. spielerisch thematisiert.
Vorkenntnisse sind keine erforderlich.

Das Training findet statt immer donnerstags von 16.30 bis 17.45 Uhr in der Turnhalle der Berufsschule, Peter-Dörfler-Straße 20.
Gerne können interessierte Jugendliche zum Schnuppern vorbeikommen!

Anmeldung und weitere Informationen bei Christiane Walter
Tel. 08342 916768
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Neu: Schülerregelung für über 14-jährige entfristet! Hallensport ab 10.01.2022 - für geboosterte entfällt die 2G-Plus-Regel

Hallo Zusammen!

Alles Gute Euch im Neuen Jahr und bleibts G'sund!

Für den Hallensport ab 10.01. gibt es die Neuigkeit, dass für geboosterte Sportler die 2G-Plus-Regel entfällt, d.h. geboosterte müssen keinen zusätzlichen Test nachweisen!

Für allen anderen gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel, d.h. der Zugang ist nur für Personen möglich, die geimpft sind, als genesen gelten und zusätzlich einen Testnachweis vorlegen können!  

Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde

- PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde

- „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. bei einem Übungsleiter), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Am 11.01. hat die Staatsregierung glücklicherweise beschlossen, dass die Schülerregelung für über 14 bis 18jährige verlängert wird:
Die 2G-Ausnahmeregel für ungeimpfte, aber in der Schule getestete Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren wird entfristet. Sie dürfen dauerhaft in die Gastronomie und in Hotels sowie Sport treiben und musizieren, wenn dort für alle Erwachsenen die 2G-Regel gilt.
Die Ausnahmeregelung, dass Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen sind, sofern sie in der Schule regelmäßig getestet werden, wäre ja 12.01. ausgelaufen. Kinder bis 14 waren sowieso von der 2G- und 2G-Plus Regel ausgenommen.
Es dürfen also weiterhin Kinder und Jugendliche bis 18 am Sport teilnehmen (ohne zusätzlichen Test).

Eine Änderung bzgl. „Geboosterten“ gilt ab morgen 13.01.: Um im Gleichklang mit der Regelung auf Bundesebene zu sein: Bisher mussten 14 Tage nach der Auffrischungsimpfung vergangen sein, um als „geboostert“ zu gelten.
Ab dem 13.01. gilt, dass für „Geboosterte“ die Testpflicht bei 2 G+ Angeboten direkt ab dem ersten Tag nach der Auffrischungsimpfung entfällt.

Jetzt wird es wieder kompliziert! Was gilt für "Genesene"?

  • Geimpft-geimpft-genesen
    Neu ist in Bayern auch: Wer nach zweifacher Impfung von einer Corona-Infektion genesen ist, wird ab Mittwoch den Geboosterten gleichgestellt. Auch diese Gruppe braucht bei 2G plus keinen negativen Testnachweis.
  • Genesen-geimpft-geimpft
    Ungeimpfte Genesene brauchen für die "Grundimmunisierung" weiterhin eine Impf-Dosis - mindestens drei Monate nach der Erkrankung. Frühestens nach weiteren drei Monaten können sie eine zweite Spritze als Auffrischungsimpfung erhalten. Auch sie gelten in Bayern dann sofort als geboostert.
  • Geimpft-genesen-geimpft
    Ob auch Menschen, die nach einer Erstimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht und danach eine zweite Impf-Dosis erhalten haben, den Geboosterten gleichgesetzt werden, ist noch unklar. Die Antwort des Gesundheitsministeriums dazu steht noch aus, aber Staatskanzleichef Herrmann sagte, dass "in der gesamten Logik im Grunde eine Infektion einer Impfung" gleichgestellt werde.
    Damit dürften auch geimpft-genesen-geimpfte als geboostert gelten.

Für Sport im Freien gilt weiterhin 2 G (also ohne zusätzliche Testpflicht).

Wie verhält es sich mit der Maskenpflicht während der Sportausübung?

In Bezug auf die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und die Sportausübung gilt weiterhin, dass während der Sportausübung keine Maskenpflicht besteht. Auf dem Weg in die Sporthalle, zu den Toiletten, in den Umkleiden gilt FFP2-Maske (Kinder bis 6 Jahre benötigen keine Maske, Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) tragen.

Die aktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV findet Ihr hier:

https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2022/01/Handlungsempfehlungen.pdf

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Sportstätten ab morgen Donnerstag, 02.12. wieder geöffnet - 2Gplus

Ab morgen Donnerstag, 02.12. sind die Sporthallen wieder geöffnet. Es gelten die bekannten Regeln (2Gplus (Geimpft, Genesen und zusätzlich getestet):

Corona Regeln 12 2021 BLSV

Hier noch ein Hinweis zur Maskenpflicht im Sport:

Grundsätzlich gilt FFP-2 Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung!

Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) tragen.

Von der Maskenpflicht sind befreit:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Dies ist vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attests im Original nachzuweisen (inkl. Name, Geburtsdatum und konkreten Angaben zum Grund der Befreiung.

2Gplus (Geimpft, Genesen und zusätzlich getestet)

Was bedeutet die 2Gplus-Regelung für den Sportbetrieb?
Der Zugang zur Sportstätte und -anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für fol-gende Personen möglich:
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
- zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.

Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf den Indoor- und Outdoorsport. Der zusätzliche Test-nachweis kann wie folgt erfolgen:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
- „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

Getesteten Personen stehen gleich und haben folglich weiterhin Zutritt bei 2Gplus:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren)
- noch nicht eingeschulte Kinder

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum). Zudem ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen („Schnelltest“ bzw. „Selbsttest“ sind in diesem Fall nicht zulässig).

 

 

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Abgesagt! Mitgliederversammlung der Abteilung Turnen u. Leichtathletik mit Volleyball und Basketball am 25.11. 20.00 Uhr

Abgesagt

Aufgrund der 7 Tage-Inzidenz im Ostallgäu und zum Schutz Aller wird die für heute 25.11. geplante Mitgliederversammlung der Abteilung Turnen u. Leichtathletik mit Volleyball und Basketball abgesagt!

Liebe Vereinsmitglieder!

Wir laden Euch ganz herzlich zu unserer

Mitgliederversammlung*
der Abteilung Turnen u. Leichtathletik mit Volleyball und Basketball

am Donnerstag, 25. November ab 20.00 Uhr ins Stadionrestaurant ein!

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Berichte
  3. Ehrungen
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Neuwahlen
  6. Verschiedenes, Wünsche & Anträge

Alle aktiven und passiven Mitglieder der Abteilung sind eingeladen.

Mit sportlichen Grüßen

Peter Roth
Vorstand

*Die Mitgliederversammlung wird nach den tagesaktuell geltenden Corona-Beschränkungen durchgeführt.

 

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Sportstätten ab 26.11. geschlossen

Die 7 Tage Inzidenz liegt heute im Ostallgäu bei über 1000, das bedeutet, dass ab morgen 26.11. die Sporthallen bis auf Weiteres geschlossen sind.

Wenn der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 1000 sinkt, können die Sporthallen wieder öffnen.

Bleibt gesund!

Sportstätten geschlossen

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Neu: Turnhallensport ab 24.11. nur noch mit 2G-Plus

Zutritt nur nach 2 G Plus RegelDie neue 15.Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist gerade veröffentlicht.
Danach darf Hallensport nur noch nach Maßgabe 2G plus durchgeführt werden!
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-816/
§ 4 Geimpft, genesen und zusätzlich getestet (2G plus)
(1) Der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zu Sportstätten, praktischer Sportausbildung, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Messen, Tagungen, Kongressen, Ausstellungen, Gedenkstätten...
darf nur durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Besucher, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige erfolgen, soweit diese
1. im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen und
2. zusätzlich über einen aktuellen Testnachweis nach Abs. 6 verfügen (PCR-Test oder Schnelltest unter Aufsicht)
Zusätzlich ist der Zugang erlaubt für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder. Schülerinnen und Schüler und Kinder unter 6 benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz im Landkreis über 1000 müssen die Sporthallen komplett geschlossen werden.

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Neu: Turnhallensport nur noch mit Nachweis 2G - Schüler*innen dürfen ebenfalls in die Hallen

Der Zugang zu Sporthallen ist nur noch für Personen erlaubt, die 2-G (geimpft oder genesen) nachweisen können.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler auch über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können ab heute ebenfalls wieder für sportliche und musikalische Eigenaktivitäten übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc

Also alle Sportlerinnen und Sportler ab 18 Jahre, die in Sporthallen trainieren möchten, müssen nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind.

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Mach mit - Sei fit! Gutscheine für eine Jahresmitgliedschaft im TSV für Grundschulkinder

Mach mit! - Bewegungsförderung für Kinder

Gutschein Mach mit Sei fitDie Bayerische Staatsregierung übernimmt den Jahresbeitrag für alle bayerischen Grundschulkinder des Schuljahres 2021/2022 bei einem Neueintritt in den Sportverein von 30 Euro pro Kind!

Zum ersten Schultag erhält jedes Grundschulkind einen Gutschein über die Schule ausgehändigt und kann diesen bei einer Neuanmeldung im TSV bei uns einreichen. Der Gutschein ist 1 Jahr gültig bei einem Eintritt im Verein zwischen dem 14.09.2021 und 13.09.2022.

So gehts: Einfach den Gutschein bei der Anmeldung bei der Übungsleiterin / beim Übungsleiter abgeben. Ihr erhaltet dann direkt den Gutscheinwert (30 €) auf Euer Konto überwiesen und wir ziehen den Mitgliedsbeitrag zum nächsten Einzugstermin wie üblich ein. Das ist für alle einfacher und unbürokratischer, als den Gutscheinwert mit dem Mitgliedsbeitrag zu verrechnen.

Der Gutschein kann leider bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft nicht eingesetzt werden. Falls Ihr allerdings von einer anderen Abteilung im TSV zum Turnen/Leichtathletik wechselt, kann der Gutschein angerechnet werden.

Mehr Infos zum Gutschein der Bayerischen Staatsregierung gibt's hier:

www.mach-mit.bayern.de

Falls Ihr den Gutschein nicht mehr findet, kann ein Ersatzgutschein unter www.mach-mit.bayern.de ausgestellt werden.